Können die Bewirtschaftungskosten eines 12.000-qm-großen Parks aufgrund eines allgemein gehaltenen Formularmietvertrags auf die Mieter einer insgesamt 1.597,47 qm Nutzfläche umfassenden Wohnanlage umgelegt werden?

1. Die Wohnanlage liegt am Rande einer etwa 12.000-qm-großen, mit alten Waldbäumen bestandenen Fläche, die einem Landschaftspark ähnelt und von einer etwa 200-Meter-langen befahrbaren Zuwegung durchzogen ist. Nach dem äußeren Eindruck ist der Park Bestandteil des mehrere Hektar großen historischen Babelsberger Sternwartengeländes. Die beschriebene Zuwegung muß von den Mietern zum Anfahren ihrer Wohnungen nicht benutzt […]

Anspruch des Vermieters auf Beseitigung von Einbauten im Falle der Beendigung eines DDR-Wohnungsmietvertrages Über die heutige Anwendung einer Vorschrift des ZGB/DDR

1. Seit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 sind auf sogenannte Dauerschuldverhältnisse, worunter auch Mietverträge zu zählen sind, grundsätzlich die bundesdeutschen Gesetze anwendbar. Soweit es allerdings im Rahmen eines solchen Dauerschuldverhältnisses auf Sachverhalte ankommt, die bereits vor der Wiedervereinigung, also zu DDR-Zeiten, abgeschlossen waren, sind deren Rechtsfolgen auch heute noch nach dem Recht der DDR […]