Rechtsanwalt
Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus (§2 I BRAO)
Seit der Vereinigung von Bundesrepublik und DDR hat auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung ein Paradigmenwechsel stattgefunden.
Die von dem Grundgesetz garantierten Freiheits- und Gleichheitsgrundrechte der Bürger werden in der Praxis anders interpretiert, als sie aus der Sicht der Bevölkerung ursprünglich gemeint waren.
Gleichzeitig hat sich das Selbstverständnis der Verwaltung grundlegend gewandelt.
Beruflicher Werdegang
1978-1985 | Jura- und Romanistik-Studium an der Freien Universität Berlin, der Universität Genf und der Universität Hamburg |
1985 | Erstes Juristisches Staatsexamen in Westberlin |
1985-1988 | Referendar am Landgericht Saarbrücken; Wahlstation: Ständige Vertretung der BRD bei den EG in Brüssel |
1989-1990 | Promotion zum Dr. jur. an der Freien Universität Berlin |
1990 | Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin |
1991-1999 | Justitiar im Rechtsamt des Magistrats der Stadt Potsdam |
2000 | Niederlassung als Rechtsanwalt bei dem Landgericht Potsdam |
2003 | Zulassung bei dem Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel |