Rechtsanwalt

Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus (§2 I BRAO)
dr-robbert

Seit der Vereinigung von Bundesrepublik und DDR hat auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung ein Paradigmenwechsel stattgefunden.

Die von dem Grundgesetz garantierten Freiheits- und Gleichheits­grundrechte der Bürger werden in der Praxis anders interpretiert, als sie aus der Sicht der Bevölkerung ursprünglich gemeint waren.

Gleichzeitig hat sich das Selbstverständnis der Verwaltung grundlegend gewandelt.

Beruflicher Werdegang

1978-1985 Jura- und Romanistik-Studium an der Freien Universität Berlin, der Universität Genf und der Universität Hamburg
1985 Erstes Juristisches Staatsexamen in Westberlin
1985-1988 Referendar am Landgericht Saarbrücken; Wahlstation: Ständige Vertretung der BRD bei den EG in Brüssel
1989-1990 Promotion zum Dr. jur. an der Freien Universität Berlin
1990 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin
1991-1999 Justitiar im Rechtsamt des Magistrats der Stadt Potsdam
2000 Niederlassung als Rechtsanwalt bei dem Landgericht Potsdam
2003 Zulassung bei dem Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel