XIV/1-18/A von Rechtsanwalt Dr. Jens Robbert, Potsdam 1. Anläßlich des politischen Systemwechsels und der Beseitigung des „eisernen Vorhangs“ entschieden sich zahlreiche Bürger der ehemaligen Sowjetunion mit jüdischer Nationalität (die bundesdeutschen Stellen sprechen in diesem Zusammenhang lieber von „Bürgern jüdischen Glaubens“) nach Deutschland überzusiedeln. Schon im Juli 1990 beschloß deshalb der Ministerrat der DDR, „ausländischen jüdischen […]