Die Rechtsprechung des Landgerichts Potsdam zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen der Pachterhöhung bei Erholungsgrundstücken

Nach § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Eigentümer befugt, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren und Andere von jeder Einwirkung auszuschließen. Diese umfassende Verfügungsmacht des Eigentümers ist durch Artikel 14 des Grundgesetzes als ein Grundrecht verbürgt. Artikel 14 des Grundgesetzes statuiert andererseits gleichfalls die Einschränkung des Eigentumsrechts durch das Sozialstaatsprinzip. Danach soll der […]

Leitungsrechte der Versorgungsunternehmen an Privatgrundstücken im Ostteil der Bundesrepublik

1. Am Tage der Wiedervereinigung (3.10.1990) bestehende Versorgungsleitungen Durch § 9 I Grundbuchbereinigungsgesetz ist zugunsten der sogenannten Versorgungsunternehmen für diejenigen Anlagen zur Fortleitung von Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser, die bereits am 3.10.1990 auf einem Privatgrundstück vorhanden waren, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit an dem betroffenen Privatgrundstück begründet worden. Der genaue Inhalt dieser beschränkten persönlichen Dienstbarkeit […]